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Wie wir unterstützen

Die Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen ist die erste Anlaufstelle für Gewaltopfer und deren Angehörige. Sie bietet den Betroffenen rechtliche, psychologische und finanzielle Unterstützung und Beratung. Bei Bedarf und auf Wunsch werden für vertiefte Abklärungen oder weiterführende Begleitung weitere Stellen hinzugezogen.

Wegweisung bei häuslicher Gewalt

Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei den Täter aus der gemeinsamen Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung wegweisen und die Rückkehr für bis zu 14 Tage verbieten. Mit der Wegweisung können weitere Anordnungen wie Verbot des Betretens des Arbeitsplatzes oder Verbot der Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail etc. verbunden werden. Eine Verlängerung der Wegweisung kann vom Betroffenen beantragt werden. Die Fachstelle für Gewaltbetroffene unterstützt Sie dabei.

Vermitteln von Notunterkünften

Zum Schutz des Opfers, insbesondere bei häuslicher Gewalt, organisieren wir die temporäre Unterbringung in einer anderen Unterkunft. Dabei ist durch die Schweigepflicht aller Beteiligten gewährleistet, dass keine Aussenstehenden den Aufenthaltsort in Erfahrung bringen.

Einreichung Strafanzeige

Mit einer Strafanzeige werden Polizei und Staatsanwaltschaft über eine Straftat informiert. Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich von jeder Person eingereicht werden, die Kenntnis von einer Straftat hat. Wir beraten und unterstützen Betroffene dabei. Wichtig: Um Unterstützung durch die Fachstelle für Gewaltbetroffene zu erhalten, ist keine Strafanzeige notwendig.

Rechte im Strafverfahren

Ein Strafverfahren kann für Betroffene eine grosse psychische Belastung darstellen. Insbesondere die Begegnung mit dem Täter oder die Angst vor der öffentlichen Wahrnehmung halten Opfer teilweise davon ab, eine Strafanzeige einzureichen. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten in einem allfälligen Strafverfahren wie z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit, Vermeidung einer Begegnung mit der beschuldigten Person, Schutz vor Veröffentlichung der Identität etc.

Heilungskosten

Nicht immer ist klar, wer für die Bezahlung von Arzt- und Spitalbehandlungen, Ambulanzrechnungen oder für weitere Therapien wie z.B. Psychotherapie aufkommt. Wir unterstützen Sie bei der Abklärung der Zuständigkeiten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Entschädigung & Genugtuung

Wir klären für Sie ab, ob Sie Anrecht auf Entschädigung oder Genugtuung haben und wenn ja, in welcher Höhe.

Die Entschädigung ist eine Schadenersatzzahlung, die Schäden und Kosten deckt, die durch eine Straftat verursacht wurden, so zum Beispiel:

  • Lohn- und Einkommenseinbussen
  • Restkosten, die die Krankenkasse oder Unfallversicherung nicht übernimmt
  • Fahrspesen im Zusammenhang mit den Folgen der Straftat

Eine Genugtuung ist ein Schmerzensgeld. Sie kommt dann in Frage,

  • wenn von der Straftat körperliche und / oder psychische Schäden zurückbleiben,
  • wenn durch die Straftat eine Einschränkung in der beruflichen und / oder privaten Lebensführung zurückbleibt,
  • wenn der Heilungsprozess sehr schmerzhaft und / oder ausserordentlich lang war.

Psychologische & juristische Unterstützung

Benötigen Sie weiterführende psychologische oder juristische Beratung und Begleitung, so klären wir ab, ob Sie einen Anspruch geltend machen können und wenn ja, wer die Beratung bezahlt.

Sie sind von einer Straftat betroffen und brauchen Unterstützung?
Wir sind für Sie da – kostenlos und vertraulich.