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Wann wir unterstützen

Wir unterstützen und beraten Gewaltbetroffene, die physisch oder psychisch an einer an ihnen oder ihren Angehörigen begangenen Straftat leiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Strafanzeige eingereicht haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei uns am richtigen Ort sind, klären wir das gerne in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch ab. In den folgenden Fällen können wir Unterstützung bieten:

Gewalt im Allgemeinen

Gewalt kann viele verschiedene Formen annehmen. Entsprechend vielfältig sind die Unterstützungsmassnahmen, die wir anbieten. Beispiele für Straftaten, die von der Fachstelle für Gewaltbetroffene abgedeckt werden, sind Körperverletzung (auch bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen), Raub mit Verletzungsfolge, Drohung oder Erpressung, Entführung, Menschenhandel oder in gewissen Fällen auch Tätlichkeiten.

Stalking und Mobbing sind komplexe Themen, die nicht in jedem Fall eine Straftat darstellen. Gerne klären wir im Zweifelsfall in einem gemeinsamen Gespräch, wo wir Unterstützung bieten können.

So können wir Sie unterstützen

Häusliche Gewalt

Physische, psychische oder sexuelle Gewalt in der (aktuellen oder ehemaligen) Ehe, Beziehung oder Familie wird als häusliche Gewalt bezeichnet. Sie kann sowohl Männer als auch Frauen betreffen. Bereits die Androhung von Übergriffen kann strafbar sein und zum Anspruch auf Opferhilfe berechtigen.

Sind Sie von häuslicher Gewalt betroffen, so erhalten Sie bei uns vertrauensvolle und einfühlsame Beratung und Unterstützung. Alle Gespräche sind absolut vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

So können wir Sie unterstützen

Sexuelle Gewalt

Die Fachstelle für Gewaltbetroffene bietet Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern oder Abhängigen oder Schändung an männlichen Opfern. Auch Angehörige von Betroffenen erhalten Beratung und Support.

Um Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss keine Strafanzeige gestellt werden. Alle Gespräche sind absolut vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

So können wir Sie unterstützen

Zwangsheirat

Zwangsheiraten verstossen gegen die Menschenrechte und das Schweizerische Strafgesetz. Dennoch sind auch im Kanton Schaffhausen immer wieder Personen von Zwangsheiraten betroffen.

Betroffene oder auch Angehörige können sich vertrauensvoll an unsere Berater wenden. Wir bieten mit verschiedenen Massnahmen rechtliche oder psychologische Unterstützung. Alle Gespräche sind absolut vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

So können wir Sie unterstützen

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen

Verwaltungsbehörden konnten bis ins Jahr 1981 gegenüber Personen, die den damaligen moralischen Wertvorstellungen nicht entsprachen, administrative Versorgungen verfügen. Weiter kam es zu Zwangskastrationen und -sterilisierungen, Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen oder Fremdplatzierungen (Verding- oder Heimkinder). Rechtsmittel, mit denen sich die Betroffenen hätten zur Wehr setzen können, existierten in der Regel nicht.

Bund, Kantone und Gemeinden sind sich inzwischen einig, dass gewisse der einst verhängten Massnahmen aus heutiger Sicht als Unrecht zu bewerten sind. Als Anlaufstelle für Betroffene leisten wir einen Beitrag zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte.

Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis in die 1980er Jahre erfolgten, können sich bei uns melden.

So können wir Sie unterstützen
Sie sind von einer Straftat betroffen und brauchen Unterstützung?
Wir sind für Sie da – kostenlos und vertraulich.