Soforthilfe:
jetzt Schutz suchen!

In Notfällen rufen Sie bitte direkt die Polizei unter der Nummer 117 oder das Frauenhaus Winterthur unter 052 213 08 78 an.

Seite
verlassen
Anonym
Surfen

Google Chrome: Oben rechts auf das Dreipunkt-Menü (⋮) klicken. „Neues Inkognitofenster“ anwählen. Ein neues Fenster öffnet sich mit dem Inkognito-Symbol (🕵️).

Mozilla Firefox: Oben rechts auf das Linien-Menü (≡) klicken. „Neues privates Fenster“ anwählen. Das private Fenster ist meist an einer lila Maske erkennbar.

Microsoft Edge: Oben rechts auf das Dreipunkt-Menü (…) klicken.“Neues InPrivate-Fenster“ anwählen.

Bitte wählen Sie Ihre Sprache aus

Kantonaler Solidaritätsbeitrag

Aktuelle Informationen

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 2. Dezember 2025 das Gesetz über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und an Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 (GSO) auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Mit dem GSO schafft der Kanton Schaffhausen die gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25’000 Franken. Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung vor 1981 betroffen sind, die von einer Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasst oder durch diese vollzogen, beauftragt oder beaufsichtigt wurde;
  • Personen, die von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 betroffen waren.

Nächste Schritte für Betroffene

Die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags erfolgt auf Gesuch hin. Das Formular kann ab dem 1. Januar 2026 auf dieser Website heruntergeladen werden, oder telefonisch oder schriftlich bei uns angefordert werden. Die Fachstelle für Gewaltbetroffene bietet zudem allen Betroffenen eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Gesuchseinreichung an.

Alle Personen, die bereits im Zusammenhang mit der Einreichung des Gesuchs für den Solidaritätsbeitrag des Bundes mit der Fachstelle für Gewaltbetroffene in Kontakt standen, werden im Laufe des Dezembers persönlich über das Inkrafttreten des Gesetzes und das weitere Vorgehen zur Geltendmachung des Solidaritätsbeitrages informiert.