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Gestohlene Kindheit: Ohne Wurzeln aufgewachsen

Herr M. aus Schaffhausen hatte aufgrund von Massnahmen eine prägende Kindheit und wird Jahre später von einem ehemaligen Schulfreund kontaktiert, der ihn über seinen Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag des Bundes informiert. Bis 1981 waren in der Schweiz zehntausende Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen, was viele schwer belastete. Das 2017 erlassene Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) ermöglicht die Anerkennung und Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts bei Betroffenen. Der Solidaritätsbeitrag des Bundes beträgt 25’000 Franken pro Opfer, ergänzt durch Unterstützung und Beratung durch kantonale Fachstellen.

REKAPITULATION EINES DÜSTEREN KAPITELS

Dank der Informationen seines ehemaligen Schulkollegen wendet Herr M. sich an die Fachstelle für Gewaltbetroffene in Schaffhausen, welche in solchen Fällen unterstützt. Der Beratungsprozess ist individuell, da Klienten unterschiedlich mit ihren Erlebnissen umgehen. Herr M. bespricht mit seiner Beraterin sein Schicksal und schildert folgendes: Mit 5 Jahren wurde er ohne Vorwarnung ins Kinderheim gebracht. Dies geschah im Rahmen einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme, mit der Begründung, ihn als Einzelkind vor dem alkoholkranken Vater zu schützen. Er verstand damals nicht, warum er ins Heim musste, die Eltern keinen Kontakt mit ihm aufnahmen und ihn nicht mehr abholten. Die Zeit im Heim war von psychischer Gewalt und Vernachlässigung geprägt und er musste seine Individualität aufgeben. Demütigungen wie Einsperren und Beschimpfungen waren alltäglich. Die traumatischen Erfahrungen hatten einen prägenden Einfluss auf sein Leben; alltägliche Bewältigung fiel ihm schwer, stabile Beziehungen waren ihm immer fremd und er litt unter Einsamkeit. Beruflich konnte er jedoch seinen Weg gehen, absolvierte eine Berufslehre, war stets beschäftigt und schloss erfolgreich eine Weiterbildung ab.

EIN STÜCK AUFARBEITUNG DER VERGANGENHEIT

Betroffene, wie Herr M. erhalten bei der Fachstelle für Gewaltbetroffene nicht nur Raum und Zeit ihre Geschichte zu erzählen, sondern auch Unterstützung bei der Aktenrecherche und der Einreichung des Gesuchs. Auch wenn die Taten in der Vergangenheit damit nicht ausgelöscht werden, ist Herr M. dankbar für die Begleitung und die Anerkennung seines Leids. Die erhaltene Entschädigung ist für ihn ein Zeichen der Wiedergutmachung. Der Kanton Schaffhausen geht in diesem Bereich proaktiv vor und plant die Schaffung eines Kantonalen Solidaritätsbeitrags, der Opfern eine zusätzliche Entschädigung bieten würde.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
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