Unter häuslicher Gewalt wird körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt im familiären Umfeld und in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung verstanden.
Ich hätte nie gedacht, dass mir das passiert.
Ich bin betroffen von…
Häuslicher Gewalt
Sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt oder Ausbeutung bedeutet, dass eine Person sich gegen den Willen einer anderen Person sexuell erregt oder befriedigt. Sexualisierte Gewalt ist eine grenzüberschreitende sexuelle Verhaltensweise, bei der die intime Grenze der betroffenen Person missachtet wird. Es kann auch sein, dass jemand mit Gewalt oder Drohungen dazu gezwungen wird, sexuelle Handlungen zu dulden.
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht was tun?
Wir sind für dich da, hören dir zu und suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen zu deinem Schutz.
Wir unterstützen Dich, das Erlebte zu verarbeiten und planen mit dir mögliche Schritte. Wir informieren dich über deine Rechte und vermitteln dir finanzielle Hilfe, Unterstützung und weitere HIlfe.
Körperverletzung
Nach Verletzungen ist es oft schwierig, Fragen zum Strafverfahren, Schadensersatz oder weitere finanzielle Ansprüche zu klären. Sie können sich mit Ihren Fragen und Anliegen an uns wenden. Wir bieten auch Beratung für Angehörige an, wenn ein Tötungsdelikt eingetreten ist.
Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall kann schwerwiegende Auswirkungen auf Gesundheit, Soziales, Beruf und Finanzen haben. Oft müssen komplexe Versicherungsfragen geklärt und Ansprüche durchgesetzt werden. Zudem stellt sich die Frage nach einem Strafantrag. In all diesen Belangen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Bei Anliegen können Sie sich an uns wenden. Wir bieten auch Beratung für Angehörige, wenn ein tödlicher Unfall eingetreten ist.
Cybercrime / Cybermobbing
Cybercrime bezeichnet die wiederholte, absichtliche Belästigung oder Bedrohung einer Person über digitale Medien wie soziale Netzwerke oder Messaging-Plattformen. Dies kann ernsthafte psychische und soziale Folgen haben. Täter:innen nutzen Anonymität und Reichweite des Internets, um Opfer zu schikanieren, diffamieren oder blosszustellen. Betroffene sollten Cybercrime nicht allein durchstehen. Es ist wichtig, Unterstützung zu suchen und Vorfälle zu melden.
Stalking
Stalking bezeichnet wiederholtes, beharrliches Verfolgen oder Belästigen auf unzumutbare Art und Weise über Monate oder sogar Jahre hinweg, oft mit schwerwiegenden Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychosoziale Situation der Betroffenen. Handlungen können Telefonanrufe, SMS, Briefe, Herumtreiben, Verfolgen, Auflauern, Nachrichten oder Geschenke umfassen. Stalking ist ernst zu nehmen, und Betroffene sollten Unterstützung suchen. Wenn Sie belästigt werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Zwangsheirat
Häufig sind die zur Heirat gezwungenen jungen Menschen einem hohen Druck in ihrem sozialen Umfeld ausgesetzt. Dieser kann sich z.B. in emotionaler Erpressung, massiver Kontrolle, Drohungen oder körperlicher Gewalt äussern. Weigerungen werden von Eltern oder Verwandten nicht gehört oder den Betroffenen fehlt der Mut, sich überhaupt zu wehren.
Der Hauptkonflikt für die Betroffenen liegt oft darin, dass sie sich einerseits nach Akzeptanz in der Familie sehnen und andererseits eigene Vorstellungen realisieren möchten. Egal wie sie reagieren, sie sind vielfältigen Ängsten, Gewissenskonflikten und Ambivalenzen ausgesetzt.
In einer Ehe, die nicht durch freien Willen zustande gekommen ist, ist das Risiko für häusliche Gewalt wesentlich höher als bei einer freiwillig geschlossenen Ehe. Als Folge einer Zwangssituation können Depressionen, Selbstverletzungen und psychosomatische Belastungserkrankungen auftreten.
Wir klären Sie über die Rechtslage in der Schweiz auf, unterstützen Sie dabei, mit dieser Situation umzugehen und wenn Sie es wünschen, vermitteln wir Ihnen rechtliche Unterstützung.
Hilfe in weiteren Sprachen auf:
https://www.zwangsheirat.ch
https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Verwaltungsbehörden konnten bis ins Jahr 1981 gegenüber Personen, die den damaligen moralischen Wertvorstellungen nicht entsprachen, administrative Versorgungen verfügen. Weiter kam es zu Zwangskastrationen und -sterilisierungen, Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen oder Fremdplatzierungen (Verding- oder Heimkinder). Rechtsmittel, mit denen sich die Betroffenen hätten zur Wehr setzen können, existierten in der Regel nicht.
Bund, Kantone und Gemeinden sind sich inzwischen einig, dass gewisse dereinst verhängten Massnahmen aus heutiger Sicht als Unrecht zu bewerten sind. Als Anlaufstelle für Betroffene leisten wir einen Beitrag zur Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte.
Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis in die 1980er Jahre erfolgten, können sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen beim Zugang zu Ihren Akten, beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang zum Entschädigungsanspruch und begleiten Sie wenn nötig zu Behörden.
Menschenhandel
Menschenhandel ist eine Straftat (Art. 182 StGB). Die Opfer werden in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, sie können nicht selbstbestimmt entscheiden und handeln. Ihre psychische und physische Integrität ist dadurch gefährdet.
Missbrauch im kirchlichen Umfeld
Viele Menschen haben im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen im Umfeld der römisch-katholischen Kirche grosses Leid erlitten. Dieses wurde wissenschaftlich erforscht und daraus sollen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Seit Januar 2025 sind die Opferberatungsstellen zuständig für die Beratung von Opfern von Missbrauch im kirchlichen Umfeld.
Andere Straftaten
Wir hören Ihnen zu, damit Sie erzählen können, was Sie erlebt haben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre traumatische Erfahrung zu bewältigen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte. Wir begleiten Sie dabei, zu entscheiden, welche weiteren Schritte Sie unternehmen könnten, und wir vermitteln Ihnen weitere Hilfe.
FAQ
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Wann kann ich mich bei der Fachstelle melden?
Wenn ich das Gefühl habe, dass ich Gewalt erlebt habe, wenn ich Angst habe, wenn ich nicht weiss wie es weitergehen soll.
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Ist die Beratung nur für Frauen?
Wir beraten alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.
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Beraten Sie auch Kinder und Jugendliche?
Ja, wir beraten und unterstützen auch Kinder und Jugendliche – auch hier unterstehen wir der gesetzlichen Schweigepflicht und wir unternehmen nichts ohne Deine Zustimmung.
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Kann ich spontan für ein Gespräch auf der Fachstelle vorbeikommen?
Damit wir Sie umfassend beraten können, ist es nötig, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Nummer 052 625 25 00.
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Kostet die Beratung etwas?
Nein, die Beratung ist für alle kostenlos.
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Kann ein:e Dolmetscher:in am Gespräch teilnehmen?
Gerne organisieren wir für das Gespräch wenn nötig eine:n Dolmetscher:in und übernehmen die Kosten dafür.
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Kann ich eine Vertrauensperson mitbringen?
Das erste Gespräch braucht manchmal etwas Mut – Vertrauenspersonen können mit Ihrem Einverständnis jederzeit am Gespräch teilnehmen.
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Darf ich mein Kind in die Beratung mitnehmen?
Kinder sind auf der Fachstelle jederzeit willkommen – sie sollten sich jedoch etwas alleine beschäftigen können, damit Sie sich ganz auf Ihr Gespräch konzentrieren können.
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Wer hilft am Wochenende oder an Feiertagen?
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Telefon 117) oder das Frauenhaus Winterthur, 24h-Hotline unter 052 213 08 78 oder das Männerhaus Zwüschehalt Zürich, Telefon 056 552 08 70, zuerich@zwueschehalt.ch
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Wie finde ich eine Notunterkunft?
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Telefon 117) oder das Frauenhaus Winterthur, 24h-Hotline unter 052 213 08 78 oder das Männerhaus Zwüschehalt Zürich, Telefon 056 552 08 70, zuerich@zwueschehalt.ch
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Was passiert mit meinen Daten, Aussagen?
Unsere gesetzliche Schweigepflicht bedeutet, dass alle Angaben streng vertraulich, geheim bleiben. Wir haben keine Meldepflicht und darum können uns auch schwere Straftaten anvertraut werden, ohne dass wir diese der Polizei melden müssen.
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Muss ich Beweise mitbringen?
Nein. Wir vertrauen grundsätzlich auf die Aussagen von Betroffenen, wir brauchen dafür keine Beweise.
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Muss ich eine Strafanzeige machen damit ich in die Beratung kommen kann?
Nein, wir unterstützen alle Betroffene einer Straftat – unabhängig davon, ob eine Strafanzeige gemacht wurde oder nicht.
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Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?
Während des Beratungsgespräches prüfen wir, ob Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe wie Soforthilfe, Längerfristige Hilfe oder Entschädigung / Genugtuung haben.
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Ich wurde im Ausland Opfer von Gewalt -was nun?
Sie können Ihre Rechte nach der Rückkehr in die Schweiz leichter geltend machen, wenn Sie Dokumente zum Geschehen vorlegen können und im Staat, in dem die Straftat begangen worden ist, Strafanzeige eingereicht haben. Lassen Sie den Sachverhalt von einem Arzt oder einer Ärztin und/oder von der Polizei feststellen. Notieren Sie sich wenn möglich die Namen der Personen, mit denen Sie Kontakt hatten. Als Schweizer Staatsangehörige:r können Sie vor Ort die Helpline des EDA (24h, 7 Tage, 365 Tage pro Jahr) kontaktieren. Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Gewaltbetroffene, Tel. 052 625 25 00 – wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
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Ich bin mit der Beratung, welche ich erhalten habe, nicht zufrieden.
Sollten Sie mit der Beratung oder den finanziellen Leistungen nicht zufrieden sein, ist es uns wichtig, dass Sie dies melden – im Formular «Beschwerdeweg» finden Sie das weitere Vorgehen.