Ich muss Ihnen etwas erzählen.
FAQ
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Wann kann ich mich bei der Fachstelle melden?
Wenn ich das Gefühl habe, dass ich Gewalt erlebt habe, wenn ich Angst habe, wenn ich nicht weiss wie es weitergehen soll.
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Ist die Beratung nur für Frauen?
Wir beraten alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.
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Beraten Sie auch Kinder und Jugendliche?
Ja, wir beraten und unterstützen auch Kinder und Jugendliche – auch hier unterstehen wir der gesetzlichen Schweigepflicht und wir unternehmen nichts ohne Deine Zustimmung.
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Kann ich spontan für ein Gespräch auf der Fachstelle vorbeikommen?
Damit wir Sie umfassend beraten können, ist es nötig, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns unter der Nummer 052 625 25 00.
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Kostet die Beratung etwas?
Nein, die Beratung ist für alle kostenlos.
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Kann ein:e Dolmetscher:in am Gespräch teilnehmen?
Gerne organisieren wir für das Gespräch wenn nötig eine:n Dolmetscher:in und übernehmen die Kosten dafür.
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Kann ich eine Vertrauensperson mitbringen?
Das erste Gespräch braucht manchmal etwas Mut – Vertrauenspersonen können mit Ihrem Einverständnis jederzeit am Gespräch teilnehmen.
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Darf ich mein Kind in die Beratung mitnehmen?
Kinder sind auf der Fachstelle jederzeit willkommen – sie sollten sich jedoch etwas alleine beschäftigen können, damit Sie sich ganz auf Ihr Gespräch konzentrieren können.
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Wer hilft am Wochenende oder an Feiertagen?
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Telefon 117) oder das Frauenhaus Winterthur, 24h-Hotline unter 052 213 08 78 oder das Männerhaus Zwüschehalt Zürich, Telefon 056 552 08 70, zuerich@zwueschehalt.ch
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Wie finde ich eine Notunterkunft?
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Telefon 117) oder das Frauenhaus Winterthur, 24h-Hotline unter 052 213 08 78 oder das Männerhaus Zwüschehalt Zürich, Telefon 056 552 08 70, zuerich@zwueschehalt.ch
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Was passiert mit meinen Daten, Aussagen?
Unsere gesetzliche Schweigepflicht bedeutet, dass alle Angaben streng vertraulich, geheim bleiben. Wir haben keine Meldepflicht und darum können uns auch schwere Straftaten anvertraut werden, ohne dass wir diese der Polizei melden müssen.
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Muss ich Beweise mitbringen?
Nein. Wir vertrauen grundsätzlich auf die Aussagen von Betroffenen, wir brauchen dafür keine Beweise.
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Muss ich eine Strafanzeige machen damit ich in die Beratung kommen kann?
Nein, wir unterstützen alle Betroffene einer Straftat – unabhängig davon, ob eine Strafanzeige gemacht wurde oder nicht.
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Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?
Während des Beratungsgespräches prüfen wir, ob Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe wie Soforthilfe, Längerfristige Hilfe oder Entschädigung / Genugtuung haben.
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Ich wurde im Ausland Opfer von Gewalt -was nun?
Sie können Ihre Rechte nach der Rückkehr in die Schweiz leichter geltend machen, wenn Sie Dokumente zum Geschehen vorlegen können und im Staat, in dem die Straftat begangen worden ist, Strafanzeige eingereicht haben. Lassen Sie den Sachverhalt von einem Arzt oder einer Ärztin und/oder von der Polizei feststellen. Notieren Sie sich wenn möglich die Namen der Personen, mit denen Sie Kontakt hatten. Als Schweizer Staatsangehörige:r können Sie vor Ort die Helpline des EDA (24h, 7 Tage, 365 Tage pro Jahr) kontaktieren. Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Gewaltbetroffene, Tel. 052 625 25 00 – wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
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Ich bin mit der Beratung, welche ich erhalten habe, nicht zufrieden.
Sollten Sie mit der Beratung oder den finanziellen Leistungen nicht zufrieden sein, ist es uns wichtig, dass Sie dies melden – im Formular «Beschwerdeweg» finden Sie das weitere Vorgehen.